Der führende Streaming-Anbieter Netflix hat erfolgreich Maßnahmen gegen das weitverbreitete Phänomen des Account-Sharings umgesetzt. Durch entschiedene Schritte, die bereits in den USA Früchte trugen und mittlerweile auch in Deutschland eingeführt wurden, konnte das Unternehmen den Anteil der Konsumenten, die ihre Konten teilen, deutlich reduzieren.
Durch die Analyse von IP-Adressen, Geräte-IDs und Kontoaktivitäten identifiziert Netflix nun die Hauptstandorte seiner Nutzerinnen und Nutzer. Dies führt dazu, dass beispielsweise das Teilen eines Accounts aus unterschiedlichen Haushalten nun ein neues Konto erfordert. Diese Maßnahme, obwohl sie auf Kritik stieß, da sie die Nutzerinnen und Nutzer dazu zwingt, mehr Geld für das Streaming-Angebot auszugeben, hat sich als wirksam erwiesen.
Trotz anfänglicher Bedenken seitens einiger Kritiker hat Netflix seit Mai 2023 eine beeindruckende Wachstumsphase erlebt, wobei über fünf Millionen neue Abonnenten hinzugekommen sind – ein Anstieg von beachtlichen acht Prozent. Diese Erkenntnis stammt aus einer frischen Studie der Leichtman Research Group (LRG), die die Nutzungsverhalten von mehr als 2.500 US-Haushalten untersuchte, wie unter anderem IndieWire berichtet. Die Untersuchung zeigt deutlich, dass trotz eines bestehenden Trends zum Teilen von Konten immer noch etwa zehn Prozent der Netflix-Nutzer ihre Zugänge teilen.
Dennoch ist dies ein spürbarer Rückgang im Vergleich zu früheren Jahren. Aktuell zählt Netflix weltweit 260 Millionen zahlende Abonnenten. Doch selbst bei dieser enormen Reichweite bleiben rund 26 Millionen Nutzer durch das unautorisierte Teilen von Konten unmonetarisiert. Diese Zahl spiegelt potenzielle monatliche Einnahmen von über 200 Millionen US-Dollar wider, die dem Unternehmen durch die Lappen gehen. Trotz dieser Herausforderung verzeichnet Netflix in den letzten Quartalen ein bemerkenswertes Wachstum. Im vierten Quartal 2023 gewann der Streaming-Dienst beeindruckende 5,9 Millionen zahlende Abonnenten hinzu, was einem Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.
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