Klage der Shuster-Erben abgewiesen: Internationaler Kinostart von „Superman“ ist gesichert
- Toni Schindele
- vor 13 Minuten
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Der geplante Kinostart von James Gunns „Superman“ im Sommer ist auch in wichtigen internationalen Märkten gesichert. Ein US-Gericht hat die Klage von Erben des „Superman“-Mitschöpfers Joseph Shuster gegen Warner Bros. Discovery und DC Comics abgewiesen.

Die Klage wurde am 31. Januar 2025 eingereicht und bezog sich auf die internationalen Rechte an der Figur Superman in Ländern wie Großbritannien, Irland, Kanada und Australien. Die Nachlassverwalter von Joe Shuster argumentierten, dass die Urheberrechte gemäß nationaler Gesetzgebung bereits an sie zurückgefallen seien und Warner Bros. Discovery die Figur in diesen Ländern ohne Zustimmung weiter vermarkte. Mehr dazu HIER. Der Fall hatte potenzielle Auswirkungen auf den Start des neuen Films „Superman“, der im Juli 2025 auch außerhalb der USA anlaufen soll. US-Bezirksrichter Jesse Furman wies die Klage nun mit der Begründung ab, das Gericht sei nicht zuständig, da es sich um Urheberrechtsfragen nach ausländischem Recht handle. Damit entfällt auch die Prüfung weiterer Argumente der Anklagepartei, eine Verlegung des Verfahrens in ein anderes Bundesdistrikt oder die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorwürfen.
Ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurde ebenfalls als gegenstandslos abgewiesen. Warner Bros. Discovery bestätigte nach der Entscheidung erneut, dass DC alle Rechte an Superman kontrolliere. Mit dem Urteil steht dem internationalen Start von „Superman“ unter der Regie von James Gunn nichts mehr im Wege. Der Film, der David Corenswet als Clark Kent und Rachel Brosnahan als Lois Lane zeigt, bildet den Auftakt eines neuen zusammenhängenden DC-Universums. Neben Superman werden auch Figuren wie Hawkgirl, Green Lantern Guy Gardner, Metamorpho und Mister Terrific eingeführt, womit der Film eine zentrale Rolle für die zukünftige Strategie von DC einnimmt. In Deutschland ist der Kinostart für „Superman“ am 10. Juli 2025.
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